AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Silent Power Electronics GmbH, nachfolgend Silent Power genannt, Formerweg 8, 47877 Willich

§ 1. Geltung der Geschäfts und Zahlungsbedingungen

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Silent Power erfolgen mit Ausnahme der Regelung unter der nachfolgenden Ziffer 10 ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind ebenso wie abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsverbindungen nur mit unser schriftlichen Bestätigung wirksam. Unser Verkaufspersonal ist zu Zusagen nicht berechtigt.

§ 2. Allgemeines / Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Silent Power sind freibleibend. Ein verbindliches Vertragsangebot erklärt erst der Kunde mit seiner Bestellung. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald Silent Power die Annahme der Bestellung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich erklärt hat. Silent Power ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen oder auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Technische sowie sonstige Änderungen an den bestellten Waren behält sich Silent Power im Rahmen des Zumutbaren vor.

2. Silent Power behält sich vor, im Falle nicht richtiger oder ordnungsgemäßer Selbstlieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. In diesem Falle wird der Kunde unverzüglich informiert und eine bereits erfolgte Gegenleistung zurückerstattet.

3. Im Falle des Abschlusses eines Onlinevertrages speichert Silent Power den Vertragstext und sendet ihn dem Kunden gemeinsam mit den rechts- wirksam einbezogenen AGB per Mail zu.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Unterscheiden sich diese zu den Listenpreisen zum Zeitpunkt der Bestellung, wird Silent Power dem Kunden ein Angebot zu den geänderten Konditionen unterbreiten.

2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Software, gesondertes Zubehör, Installationen, Schulungen und sonstige Nebenleistungen sind, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, nicht in den Preisen enthalten.

3. Die Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Sie auf einem der angebenden Konten von Silent Power verbucht sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Silent Power berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Last des Kunden.

4. Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, ist Silent Power berechtigt, statt der Vertragserfüllung oder des Ersatzes des tatsächlichen Schadens, 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Silent Power berechtigt, die Ware auf Gefahr des Käufers bei sich, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. In diesem Falle wird dem Kunden für die Lagerung ein Mindestbetrag von € 25.56 pro Monat in Rechnung gestellt. Silent Power behält sich jedoch das Recht vor, die tatsächlichen Lagerkosten geltend zu machen.

5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

§ 4. Lieferfrist

1. Die vereinbarten Lieferfrist beginnt mit den Datum der Auftragsannahme.

2. Sind für die Ausführung des Auftrags Angaben und / oder Unterlagen des Kunden notwendig, beginnt die Lieferfrist mir dem Datum an dem Silent Power diese Angaben und / oder Unterlagen erhalten hat.

3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen ( z. B. Import- und Exportbeschränkungen ) verursacht werden, sind von Silent Power nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

§ 5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma bestimm Silent Power nach eigenen ermessen, sofern mit dem Kunden keine andere Vereinbarung getroffen wird.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

1. Silent Power behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäfts- beziehung vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Silent Power berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, das die Ware nicht beschädigt wird.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen auf die Ware durch Dritte sowie bei einer Beschädigung oder dem Untergang der Ware hat der Kunde Silent Power unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ebenso hat der Kunde einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich mitzuteilen.

3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für Silent Power vorgenommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, die nicht im Eigentum von Silent Power stehen, so erwirbt Silent Power das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des dieser Person in Rechnung gestellten Betrages an Silent Power ab. Die Abtretung wird von Silent Power angenommen. Gleichzeitig wird der Kunde ermächtigt den Rechnungsbetrag von seinem Abnehmer oder dem Dritten einzuziehen. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen gegenüber Silent Power in Verzug, behält sich Silent Power vor, den Rechnungsbeitrag selber einzuziehen.

§ 7. Gewährleistung / Haftungsauschluss

1. Wir gewährleisten für eine Dauer von zwei Jahren ab Ablieferung beim Kunden, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Mängeln sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung von Silent Power nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

2. Keine Gewährung übernimmt Silent Power für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nicht- beachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auf Seiten des Kunden entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliches Einverständnis von Silent Power vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Silent Power autorisiert wurden; es sei denn, der Kunde weist nach, das diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt zur Fristbewahrung. Die Beweislast für die Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung der Mängel sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trägt der Kunde.

5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Silent Power berechtigt nach eigener Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu leisten. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durch- führung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungs- ausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch Silent Power.

6. Ist Silent Power zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder nicht in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
a) vom Vertrag zurückzutreten, soweit es sich nicht um geringfügige Mängel handelt,
b) eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder
c) Schadenersatz zu verlangen. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.

7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, haftet Silent Power bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Silent Power haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Haftungsausschuss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer gesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §1, § 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, das wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8. Silent Power wird vom Kunden von allen Nachteilen freigestellt, die gegen Silent Power von Dritten aufgrund von schädigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

9. Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt gemäß den Hinweisen in den aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden, Rück- sende- und Serviceinformationen von Silent Power.

§ 8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

1. Silent Power steht ein sofortiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Silent Power eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

2. Wenn Silent Power ngemäß § 7 Absatz 1 vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, kann Silent Power für entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn eine Mindestentschädigung von 10% des Kaufpreises verlangen.

§ 9. Software, Literatur

1. Bei Lieferung von Software gelten über die Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen Lizenz-, und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

§ 10. Verwendung von Kundendaten

1. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

§ 11. Gerichtsstand, Teiltunwirksamkeit, anwendbares Recht

1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen das am Sitz von Silent Power zuständige Gericht vereinbart.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.